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Mitgliedschaft
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Die BSG Motor Zschopau braucht Dich! Werde
Mitglied in deinem Lieblingsverein!
Du gehst zu jedem Spiel ins Stadion in
der Sandgrube? Du feierst Siege und leidest
bei Niederlagen? Du willst auch in Zukunft ein starkes Team in deiner Heimat? Dann wird es
höchste Zeit Mitglied zu werden und damit
deinem Verein zu helfen. Eine starke
Mitgliedschaft ist der Garant einer
erfolgreichen Zukunft. Anliegen der Mitglieder
ist es, den Verein über das „normale
Fan-Dasein" hinaus zu unterstützen. Als
Mitglied von Motor Zschopau hast du ein demokratisches Mitspracherecht.
Die Mitglieder bekommen auf der
Jahreshauptversammlung Rechenschaft abgelegt
und entscheiden über wichtige Fragen des
Vereins mit. Als Mitglied erhältst du
außerdem freien Eintritt zu allen
Heimspielen deines Vereins.

Antrag für eine Mitgliedschaft bei der
BSG Motor Zschopau e.V.
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Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den
Verein gerichteter schriftlicher Antrag
erforderlich, der bei minderjährigen
Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter bedarf.
Drucke das Formular aus und schicke es mit
deinen Angaben an:
BSG Motor Zschopau
In der Sandgrube 3
09405 Zschopau |

§ 1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht
Bestandteil der Vereinssatzung. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung des
Vereins geändert werden. Beschlüsse über
die Änderung der Beitragsordnung gelten
ab dem auf die Beschlussfassung
folgenden Kalenderjahr.
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein
erfolgt keine Rückerstattung bereits
geleisteter Mitgliedsbeiträge.
§ 2 Zahlweise der Mitgliedsbeiträge
(1) Die festgesetzten Beiträge werden,
je nach Angaben auf dem Mitgliedsantrag,
monatlich oder jährlich erhoben.
(2) Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge
erfolgt grundsätzlich durch
Lastschrifteinzug. Die Mitglieder, bei
Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten, erteilen dazu
ihre Zustimmung auf dem Mitgliedsantrag
unter Angabe der Bankverbindung.
(3) Eventuell anfallende
Rücklastgebühren, die im Zusammenhang
mit der im Absatz (2) beschriebenen
Verfahrensweise anfallen, sind vom
Mitglied, wie auf dem Mitgliedsantrag
ausgewiesen, zu tragen.
§ 3 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Die Pflicht zur Entrichtung von
Mitgliedsbeiträgen ergibt sich aus § 5
Absatz (2) Buchstabe (d) der
Vereinssatzung und
beträgt für:
(a) |
Erwachsene ab dem vollendeten
18. Lebensjahr: |
8,00 € monatlich / 96,00 €
jährlich |
(b) |
Rentner, Auszubildende,
Arbeitslose: |
5,00 € monatlich / 60,00 €
jährlich |
(c) |
Kinder, Jugendliche, Studenten: |
3,00 € monatlich / 36,00 €
jährlich |
(2) Ehrenmitglieder sind gemäß § 4
Absatz (2) der Vereinssatzung von der
Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
(3) Fördermitglieder gemäß § 4 Absatz
(3) der Vereinssatzung können die Höhe
ihres monatlichen Mitgliedsbeitrages
selbst festlegen. Der monatliche
Mindestbeitrag für den Status
„Fördermitglied“ beträgt 10 €.
(4) Ermäßigte Beitragsformen, speziell
für den Personenkreis im Absatz (1)
Buchstaben (b) und (c), sind zu
beantragen und in geeigneter Form
regelmäßig nachzuweisen.
§ 4 Sonstige Festlegungen
(1) Im Sinne der vereinfachten
Beitragskassierung haben – abweichend
von den Festlegungen gemäß § 2 Absatz
(2), bestimmte Personengruppen (z. B.
Kinder, Jugendliche etc.) die
Möglichkeit, ihre Mitgliedsbeiträge in
bar an einem vom Schatzmeister
beauftragten Vereinsvertreter zu
leisten.
(2) Für Vereinsmitglieder, die
eine oder mehrere ehrenamtliche
Funktionen im Verein mit einem
außergewöhnlichen persönlichen und
zeitlichen Engagement erfüllen, kann
eine Beitragsermäßigung oder eine
Beitragsbefreiung erfolgen. Personelle
Vorschläge diesbezüglich unterbreitet
der Vereinsvorstand der
Mitgliederversammlung.
Ausnahmslos die
Mitgliederversammlung entscheidet über
eine Beitragsermäßigung oder
Beitragsbefreiung.
Die Möglichkeit einer
Beitragsermäßigung oder
Beitragsbefreiung gelten für aktive und
passive Vereinsmitglieder
gleichermaßen.
(3) Die Vereinsmitglieder – bei
Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten, haben jegliche
Änderungen, die besonders die
Mitglieder- und Beitragsverwaltung
betreffen, dem Vereinsvorstand
anzuzeigen (siehe besonders § 3 Absatz
(4).
Die vorstehende Beitragsordnung wurde
von der Mitgliederversammlung am
29.11.2019 bestätigt.
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