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MITGLIEDSCHAFT
 
   
 
Die BSG Motor Zschopau braucht Dich! Werde Mitglied in deinem Lieblingsverein!

Du gehst zu unseren Spielen ins Stadion in der Sandgrube? Du feierst Siege und leidest bei Niederlagen? Du willst auch in Zukunft ein starkes Team in deiner Heimat? Dann wird es höchste Zeit Mitglied zu werden und damit deinem Verein zu helfen. Eine starke Mitgliedschaft ist der Garant einer erfolgreichen Zukunft. Anliegen der Mitglieder ist es, den Verein über das „normale Fan-Dasein" hinaus zu unterstützen. Als Mitglied der BSG Motor Zschopau hast du ein demokratisches Mitspracherecht. Die Mitglieder bekommen auf der Jahreshauptversammlung Rechenschaft abgelegt und entscheiden über wichtige Fragen des Vereins mit. Als Mitglied erhältst du außerdem freien Eintritt zu allen Heimspielen deines Vereins. 
 
  
Antrag für eine Mitgliedschaft bei der BSG Motor Zschopau e.V.
 
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf.
 
Drucke das Formular aus und schicke es mit deinen Angaben an:
 
BSG Motor Zschopau
In der Sandgrube 3
09405 Zschopau
 
 
§ 1 Allgemeines

 
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr.
 
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge.
 
 
§ 2 Zahlweise der Mitgliedsbeiträge
 
(1) Die festgesetzten Beiträge werden, je nach Angaben auf dem Mitgliedsantrag, monatlich oder jährlich erhoben.
 
(2) Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, erteilen dazu ihre Zustimmung auf dem Mitgliedsantrag unter Angabe der Bankverbindung.
 
(3) Eventuell anfallende Rücklastgebühren, die im Zusammenhang mit der im Absatz (2) beschriebenen Verfahrensweise anfallen, sind vom Mitglied, wie auf dem Mitgliedsantrag ausgewiesen, zu tragen.
 
 
§ 3 Höhe der Mitgliedsbeiträge
 
(1) Die Pflicht zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen ergibt sich aus § 5 Absatz (2) Buchstabe (d) der Vereinssatzung und
beträgt für:
 
(a) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 8,00 € monatlich / 96,00 € jährlich
(b) Rentner, Auszubildende, Arbeitslose: 5,00 € monatlich / 60,00 € jährlich
(c) Kinder, Jugendliche, Studenten: 3,00 € monatlich / 36,00 € jährlich
  
(2) Ehrenmitglieder sind gemäß § 4 Absatz (2) der Vereinssatzung von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
 
(3) Fördermitglieder gemäß § 4 Absatz (3) der Vereinssatzung können die Höhe ihres monatlichen Mitgliedsbeitrages selbst festlegen. Der monatliche Mindestbeitrag für den Status „Fördermitglied“ beträgt 10 €.
 
(4) Ermäßigte Beitragsformen, speziell für den Personenkreis im Absatz (1) Buchstaben (b) und (c), sind zu beantragen und in geeigneter Form regelmäßig nachzuweisen.
 
 
§ 4 Sonstige Festlegungen
 
(1) Im Sinne der vereinfachten Beitragskassierung haben – abweichend von den Festlegungen gemäß § 2 Absatz (2), bestimmte Personengruppen (z. B. Kinder, Jugendliche etc.) die Möglichkeit, ihre Mitgliedsbeiträge in bar an einem vom Schatzmeister beauftragten Vereinsvertreter zu leisten.
 
(2) Für Vereinsmitglieder, die eine oder mehrere ehrenamtliche Funktionen im Verein mit einem außergewöhnlichen persönlichen und zeitlichen Engagement erfüllen, kann eine Beitragsermäßigung oder eine Beitragsbefreiung erfolgen. Personelle Vorschläge diesbezüglich unterbreitet der Vereinsvorstand der Mitgliederversammlung.
Ausnahmslos die Mitgliederversammlung entscheidet über eine Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung.
Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung gelten für aktive und passive Vereinsmitglieder gleichermaßen.
 
(3) Die Vereinsmitglieder – bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, haben jegliche Änderungen, die besonders die Mitglieder- und Beitragsverwaltung betreffen, dem Vereinsvorstand anzuzeigen (siehe besonders § 3 Absatz (4).
 
 
Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 29.11.2019 bestätigt.
 
   
   
                       
                           
  BSG Motor Zschopau e.V. | In der Sandgrube 3 | 09405 Zschopau